Mit dem „Kontrollsechstel“ brachte das Steuerreformgesetz 2020 eine bedeutende Neuerung für die steuerliche Begünstigung bestimmter Sonderzahlungen, die sich in zahlreichen Fällen schon im laufenden Jahr auf die Lohnverrechnung auswirken wird. (07.04.2020)
Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen zu den sonstigen Bezügen. Sie werden bis zu einer gewissen Grenze begünstigt besteuert. (26.07.2015)
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