Das auftraggebende Unternehmen haftet bis zu einem Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohnes. Die Haftung entfällt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen: (01.10.2021)
Das auftraggebende Unternehmen haftet bis zum Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohnes. (29.06.2016)
Arbeitsessen Arbeitsstunden Repräsentationsaufwendung Finanzamt KESt Mahnung Mining Dienstreise Alkoholsteuer Grenzgänger Grundfreibetrag Privatnutzung Neugründungsförderungsgesetz Steuerbefreiung Nebenerwerb Außenprüfung Jobticket Wahlarzt FinanzOnline Sachbezugswerte Stiftung Umsatzvorsteueranmeldung Steuerschuld steuerpflichtig Klimaschutz Steuerberater, Buchhalter Guntramsdorf Steuerberater, Buchhalter Biedermannsdorf Steuerberater, Buchhalter Vösendorf Steuerberater, Buchhalter Brunn am Gebirge Steuerberater, Buchhalter Mödling Steuerberater, Buchhalter Maria Enzersdorf
Weiterempfehlen auf: