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Controlling

Unterschied zwischen Buchhaltung (Einnahmen-Ausgabenrechnung) und der Kostenrechnung

…und warum „Controlling“ von der Unternehmensgröße unabhängig ist

Die Überlegen, die Unternehmensgründung, Sie planen, Sie arbeiten … Sie haben ein Ergebnis. Gut. Oder Glück? Was wenn die Preise steigen? Was wenn weniger Kunden kommen? Wann merken Sie es? Meist erst, wenn es zu spät ist.

Deshalb wird – unabhängig von der Unternehmensgröße – ein „Controlling“ eingeführt. Das ist kein Zauber, sondern die Festlegung von einigen wenigen Informationen, die für Ihren individuellen Betrieb die „Dünger“ für Ihren Erfolg sind.

Diese behalten Sie im Auge, in dem Planwerte mit den tatsächlichen Ergebnissen je Monat oder Quartal vergleichen werden.

So können Sie rasch eingreifen und wissen, wann Handlungsbedarf entsteht. Solche „Dünger“ (Kennziffern) können zum Beispiel sein:

  • Umsatz pro Kunde
  • Umsatz pro Quadratmeter
  • Umsatz pro Produktgruppe (Deckungsbeitrag pro Produktgruppe)
  • Umsatz pro Mitarbeiter
  • Verwaltungskosten pro Mitarbeiter
  • Verwaltungskosten pro Kunde

Und damit Sie mit aktuellen Werten rechnen, werden einige Umbewertungen vorgenommen:

BereichBuchhaltung/HandelsrechtKostenrechnung
Abschreibungen:
  • Abschreibungsbasis

  • Abschreibungsdauer

  • Abschreibungsmethode

Anschaffungskosten

Nach steuerrechtlichen Vorschriften (HR Maßgeblichkeit)
Gleichbleibende Jahres- oder Halbjahresbeträge

Wiederbeschaffungswert minus Restwert
Rein betriebswirtschaftlich bestimmt
Rein betriebswirtschaftlich bestimmt
ZinsenAngesetzt werden nur FremdkapitalzinsenAngesetzt werden sowohl die Fremdkapitalzinsen als auch Zinsen für das eigene Kapital
WagnisseDie Höhe der angesetzten Rückstellungen ermittelt man nach steuerlicher Zulässigkeit bzw. nach handelsrechtlichen Vorschriften (Abfertigung, Jubiläum, Gewährleistung ...)Die Höhe der angesetzten Rückstellungen ergeben sich nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien, erfasst werden Einzelrisiken
UnternehmerlohnBei Einzelunternehmern und Personengesellschaften wird kein Unternehmerlohn angesetztEs wird auch ein Unternehmerlohn angesetzt
Mieten für Privateigentum des Unternehmers bei vom Betrieb genutzten Vermögensgegenständen Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften wird kein Mietaufwand angesetzt (nur zusätzliche Aufwände/Ausgaben)Wird schon angesetzt
Schäden durch „Katastrophen“ (Brand, Diebstahl …)Stellen eine Ausgabe / Aufwand darWerden nicht angesetzt

Wollen Sie mehr erfahren? Wir informieren Sie gerne in einem individuellen Planungsgespräch.

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