Was sind Dienstleistungen in Zusammenhang mit Grundstücken?
Dienstleistungen, die im Sinne der Umsatzsteuer als Grundstücksleistungen definiert ...
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Ist der Unternehmer beruflich unterwegs, so können unter bestimmten Voraussetzungen ...
Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ist von den Einkünften (nicht ...
Angestellte Vertreter können aufgrund einer Verordnung ein eigenes Vertreterpauschale in ...
Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt grundsätzlich € 35.000,00.
Personalkosten sind ein wesentlicher Teil der Kosten eines Unternehmens.
Ist der Unternehmer beruflich unterwegs, so können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten, Nächtigungskosten (oder pauschale Nächtigungsgelder), Tagesdiäten (Verpflegungsmehraufwendungen) und Nebenspesen steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Bestimmungen zu Tagesdiäten für Unternehmer angeführt.
Eine Reise, für die Tagesdiäten steuerlich geltend gemacht werden können, liegt vor, wenn sich
Tagesdiäten können in Höhe von € 26,40 für 24 Stunden steuerlich geltend gemacht werden.
Für Reisen ab drei Stunden kann für jede angebrochene Reisestunde ein Zwölftel von € 26,40 abgesetzt werden.
Dauert eine Reise mehr als 11 Stunden, so steht der volle Satz zu. Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, so können 10 % Vorsteuer aus den Tagesdiäten herausgerechnet werden und als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Bei Auslandsreisen sind als Tagesdiäten die in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land vorgesehenen Höchstsätze geltend zu machen.
Dauert eine Auslandsreise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel des Auslandstagsatzes gerechnet werden.
Das volle Tagesgeld steht für 24 Stunden zu.
Ab dem Grenzübertritt (bei grenzüberschreitenden Flugreisen ab dem Abflug bzw. bis zur Ankunft im Inland) kommen die Sätze für das jeweilige Ausland zur Anwendung.
Rechnet man die Gesamtreisezeit in Tage bzw. in Zwölftel um, so sind die Tage bzw. Zwölftel der Auslandsreise abzuziehen.
Für die verbleibenden Reisezeiten kann das Inlandstagesgeld geltend gemacht werden.
Tagesdiäten sind bei Inlandsreisen um je € 13,20 pro Arbeitsessen (Mittag- bzw. Abendessen) zu kürzen.
Bei Auslandsreisen erfolgt bei einem Geschäftsessen pro Tag keine Kürzung, bei zwei Geschäftsessen steht nur ein Drittel des jeweiligen Höchstsatzes zu.
Auslandstagesdiäten (Auszug) | |
Nachbarländer | Tagesdiäten in € |
Deutschland | 35,30 |
- Grenzorte | 30,70 |
Italien | 35,80 |
- Rom und Mailand | 40,60 |
- Grenzorte | 30,70 |
Liechtenstein | 30,70 |
Schweiz | 36,80 |
- Grenzorte | 30,70 |
Slowakei | 27,90 |
- Pressburg | 31,00 |
Slowenien | 31,00 |
- Grenzorte | 27,90 |
Tschechien | 31,00 |
- Grenzorte | 27,90 |
Ungarn | 26,60 |
- Budapest | 31,00 |
Grenzorte | 26,60 |
Stand: 26. September 2017
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