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Artikel der Ausgabe Dezember 2017

Welche steuerlichen Änderungen sind im neuen Regierungsprogramm geplant?

Welche steuerlichen Änderungen sind im neuen Regierungsprogramm geplant?

Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Auswahl von im Regierungsprogramm 2017-2022 ...

Nicht vergessen am Jahresende: Jahresbeleg der Registrierkasse ausdrucken und prüfen!

Nicht vergessen am Jahresende: Jahresbeleg der Registrierkasse ausdrucken und prüfen!

Die Überprüfung des signierten Jahresbeleges ist verpflichtend.

Welche Gesetzesbeschlüsse bescherte uns der Wahlkampf?

Welche Gesetzesbeschlüsse bescherte uns der Wahlkampf?

Am 12. Oktober 2017, wenige Tage vor der Wahl des Nationalrates, verteilte die Politik ...

Wie kann man weihnachtliche Steuern für die Mitarbeiter vermeiden?

Wie kann man weihnachtliche Steuern für die Mitarbeiter vermeiden?

Die Vorweihnachtszeit ist auch die Zeit der betrieblichen Weihnachtsfeiern, samt ...

Steuererklärung 2017: Welche Sonderausgaben werden automatisch berücksichtigt?

Steuererklärung 2017: Welche Sonderausgaben werden automatisch berücksichtigt?

Bestimmte Zahlungen für Sonderausgaben, die seit dem 1.1.2017 getätigt wurden, werden ...

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Wollen Sie Ihren Mitarbeitern finanziell unter die Arme greifen?

Wollen Sie Ihren Mitarbeitern finanziell unter die Arme greifen?

Ihr Mitarbeiter ist knapp bei Kasse und Sie unterstützen ihn mit einem Gehaltsvorschuss ...

Sozialversicherung der Selbständigen (GSVG)

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Voraussichtliche Werte für 2018

Wozu brauchen Unternehmer ab 1.1.2018 für Wertpapiergeschäfte einen LEI?

Wozu brauchen Unternehmer ab 1.1.2018 für Wertpapiergeschäfte einen LEI?

Wenn Sie als Unternehmer ab 2018 Wertpapiergeschäfte, wie z. B. den Verkauf von ...

Nicht vergessen am Jahresende: Jahresbeleg der Registrierkasse ausdrucken und prüfen!

Illustration

Wenn Sie eine Registrierkasse in Ihrem Betrieb im Einsatz haben, so ist mit Ende des Kalenderjahres der signierte Jahresbeleg mit Betrag Null (0) auszudrucken, zu prüfen und sieben Jahre aufzubewahren. Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg vom Dezember, der den Zählerstand zum Jahresende enthält. Für die Erstellung des Jahresbeleges brauchen Sie eine funktionierende Signaturerstellungseinheit. Auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr ist der Jahresbeleg zum 31.12. zu erstellen.

Die Überprüfung des signierten Jahresbeleges ist verpflichtend. Dies muss laut BMF-Erlass spätestens bis 15. Februar des Folgejahres erfolgen und kann manuell mit der BMF-Belegcheck-App oder automatisiert durch Ihre Registrierkasse durchgeführt werden.

Wenn Sie am 31.12. über Mitternacht hinaus Barumsätze erzielen und die Umsätze nach Mitternacht in der Buchhaltung dem 31.12. zugerechnet werden, dann kann der Jahresbeleg nach dem letzten Barumsatz des 31.12. oder unmittelbar vor Beginn des folgenden Geschäftstages (innerhalb einer Woche) erstellt werden.

Zu Fragen wie der Jahresbeleg aus Ihrer Registrierkasse technisch ausgegeben werden kann, wenden Sie sich bitte an den Hersteller oder Händler Ihrer Registrierkasse.

Stand: 12. Dezember 2017

Bild: vizafoto - Fotolia.com

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